Einschulung in Bayern – Schuljahr 2026/2027
Wer wird schulpflichtig?
In Bayern werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden.
Diese Kinder werden im Schuljahr 2026/2027 regulär eingeschult.
Das betrifft alle Kinder mit Geburtsdatum zwischen
Oktober 2019 und 30. September 2020.
Einschulungskorridor – „Korridorkinder“
Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. September 2020 geboren sind, gehören zum sogenannten Einschulungskorridor.
Für diese Kinder dürfen die Eltern entscheiden:
Die Entscheidung wird bei der Schuleinschreibung schriftlich erklärt.
Die Schule berät die Eltern vorher, zum Beispiel durch Gespräche oder einfache Beobachtungen.
Die Erklärung zur Verschiebung muss in der Regel bis Anfang/Mitte April 2026 bei der Schule abgegeben werden.
Kinder mit Geburtstag nach dem 30. September
Kinder, die ab dem 1. Oktober 2020 geboren sind, werden normalerweise erst im Schuljahr 2027/2028 eingeschult.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die im Oktober, November oder Dezember geboren wurden, werden nicht regulär eingeschult, es sei denn, die Eltern wünschen dies und stellen den Antrag. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Sonderfall: Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden und auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig, in dem die Schulfähigkeit des Kindes bestätigt wird.
Rückstellung
Auch schulpflichtige Kinder (also Kinder, die bis 30. September 2026 sechs werden) können auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden.
Eine Rückstellung ist möglich, wenn erwartet wird, dass das Kind erst ein Jahr später erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.
Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Grundlage sind Gespräche, Beobachtungen und ggf. Stellungnahmen aus Kindergarten oder Fachstellen.
Wichtige Termine für 2026/2027
Schuleinschreibung am 12. März 2026 von 14-16 Uhr
Abgabe der Erklärung bei Korridorkindern: meist bis Anfang/Mitte April 2026
1. Schultag: 15. September 2026
Beratung und Unterstützung
Eltern können sich beraten lassen durch:
die Grundschule und Schulleitung
den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD)
die Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten
Diese Stellen unterstützen bei Fragen zur Einschulung, zu Korridorkindern, Rückstellung oder vorzeitiger Einschulung.
In Kurzfassung:
Geburtsdatum des Kindes – Einschulung
Bis 30.09.2020: Schuljahr 2026/2027, regulär schulpflichtig
01.07.–30.09.2020: 2026/27 oder 2027/28, Entscheidung der Eltern (Korridorkinder)
01.10.–31.12.2020: regulär erst 2027/2028
Jünger: nur auf Antrag mit schulpsychologischem Gutachten möglich